Was Sie vor Betreten der Einrichtung beachten müssen ...
Alle Besucher*innen benötigen weiterhin einen negativen Testnachweis!
Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Mitarbeiter*innen die Vorlage des negativen Testergebnisses einfordern werden. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Es besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!