Was Sie vor Betreten der Einrichtung beachten müssen ...

 

Alle Besucher*innen benötigen weiterhin einen negativen Testnachweis!

Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Mitarbeiter*innen die Vorlage des negativen Testergebnisses einfordern werden. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Es besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!